Von der Quarantäne zur WHO – Teil 6

Luxemburg (unter Quarantäne) … im Ausnahmezustand!

„Infizierte“ werden isoliert, alle werden isoliert, aber bisher nicht das Virus.

„Wir haben ein Gesetz gefunden“!

Beim Pressebriefing der Regierung vom 16. März 2020[1] wird die sich neu im Amt befindliche  Gesundheitsministerin Paulette Lenert doch tatsächlich von einem Journalisten der Wochenzeitung „d’Lëtzebuerger Land“ nach der gesetzlichen Grundlage für die beschlossenen Maßnahmen (Schließung von Restaurants, Cafés usw., Einschränkungen für die Bewegungsfreiheit, …) [2] zur Eindämmung der Verbreitung des Virus gefragt. Voller Freude verkündigt die Ministerin (Ausbildung in Privat- und Wirtschaftsrecht, sowie in europäischem Recht), man habe jetzt ein Gesetz „gefunden“ (sic) … aus dem Jahr, man staune … 1885 unter dem Großherzog Wilhelm der Dritte.[3] Was es tauge wisse sie nicht, aber es sei ein Gesetz, zwar alt und angeblich noch nie aktiviert, aber man habe jetzt eine legale Basis. Na toll! Sollte man da als Journalist nicht nachhaken?

„Etat de Crise“ (Krisensituation)

Die Blamage wird schnell übertüncht mit dem „Règlement grand-ducal“ vom 18. März 2020. [4] Hier werden die Maßnahmen und die Vorgehensweise durch den „état de crise“ gerechtfertigt. Vor allem stützt man sich auf die Vorgaben der WHO (Weltgesundheitsorganisation), welche die Pandemie durch Covid19 am 11. März ausgerufen hat.[5] Es reicht wohl, sich auf eine Organisation wo die Interessenkonflikte nachgewiesen sind, zu berufen um ein Land lahm zu legen und die Wirtschaft, vor allem die Klein- und Mittelbetriebe an die Wand zu fahren und Kindern zu verbieten sich auf Spielplätzen zu tummeln. Diese werden auch dann sicherheitshalber abgesperrt.

Zurück ins Mittelalter

Aber das Zurückgreifen auf dieses Pandemie-Gesetz aus dem 19. Jahrhundert, das weiterhin seine Gültigkeit behält, lässt tief blicken. Wir verweisen hier auf die ausführliche Artikel-Serie „Von der Quarantäne zur WHO“, in der aufgezeigt wird, wie sich die Quarantäne-Bestimmungen historisch entwickelt haben und bezüglich Infektionskrankheiten veraltet sind und nicht mehr dem letzten Stand der Wissenschaft entsprechen. Es ist ein Hohn, dass sich die Regierung auf ein Gesetz berufen muss aus einer Zeit, in der nicht mal das Elektronenmikroskop erfunden war und auch die wahren Fortschritte in der Medizin ignoriert. Bestimmend ist immer noch die archaische Angst vor bösen Erregern. Daran scheint sich nichts geändert zu haben und so behält das Gesetz von 1885 leider seine Aktualität. Wir rufen hiermit alle klardenkenden Menschen auf, diesem Irrsinn entgegenzuwirken.

Wir befinden uns im tiefsten Mittelalter (Redensart) im 21. Jahrhundert! Wir setzen Maßnahmen zur Freiheitsberaubung und zur Zerstörung der Wirtschaft durch aufgrund eines Gesetzes im Kontext von Epidemien aus dem 19. Jahrhundert. Hat sich die Wissenschaft bezüglich Epidemien, ansteckenden Krankheiten und Viren nicht etwa weiterentwickelt? Und sollten nicht diese neuen Erkenntnisse in die Gesetzgebung einfließen?

Die Seuche eines neuen Tests

Wer sucht, der findet. Zum Beispiel ein passendes Gesetz. Und wenn man mit nicht geeichten   Tests[6] nach dem Virus sucht, wird man auch fündig. Es wird immer nur die monokausale Vorgehensweise unterstützt. So steigt die Zahl der „Fälle“ dann auch rasant an, je mehr Tests man macht, die Seuche eines neuen Tests halt, wie es Dr. med. Claus Köhnlein bereits zu Zeiten der „Aidsepidemie“ anmerkte. Damals sollte auch schon die halbe Menschheit aussterben durch dieses Virus, das ebenfalls nie nachgewiesen wurde. Die Geschichte wiederholt sich, aber niemand scheint daraus zu lernen. Die Angst vor dem „Virus“ ist tief in unserem kollektiven Gedächtnis verankert. Das scheint eine gewisse Gruppe auszunutzen, aber wir wollen doch hier nicht in Verschwörungstheorien verfallen, sondern sachlich bei den Fakten bleiben.

Rückblick

Es begann mit einem ersten Verdachtsfall anfangs des Jahres, dann mit einer Quarantäne-Situation in einem Ferienort.[7] Erste Verdachtsfälle bis Ende Februar waren negativ. Die Behörden beschwichtigten und warnten vor übertriebener Panik. Luxemburg sei klein und die Lage (mit nur einem Flughafen) übersichtlich. Die Flüge der Frachtfluggesellschaft „Cargolux“ nach China wurden kurzzeitig reduziert und das Flugpersonal sollte sich durch konkrete Maßnahmen schützen. Es gab eine erste (weitere sollten folgen) parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Jean-Marie Halsdorf (CSV) am 21.1.2020, in der die Regierung nach der Einschätzung der Lage und nach einem Krisenplan gefragt wird im Falle einer Pandemie. In der Antwort des damaligen Gesundheitsministers wird darauf verwiesen, dass es keine Hinweise gebe für eine fortgesetzte Mensch-zu-Mensch Übertragung und dass eine rasche Verbreitung durch Sekundärfälle daher als eher unwahrscheinlich gelte. Seit 2006 bestehe ein Krisenplan mit einem Katalog von 187 Maßnahmen. [8]

Es sollte sich aber bald herausstellen, dass Luxemburg keine Insel ist und die „Fälle“ explodierten Mitte März exponentiell, mit bestätigten 4 Toten bis zum 19. März. Was denn zu den Maßnahmen führen sollte wie oben beschrieben.

RTL und alle anderen Medien aktualisierten während Wochen laufend die Zahl der „Infizierten“ und Toten in der ganzen Welt. Soll das etwa der Informationspflicht nachkommen oder dient es vielmehr der Unterstützung mancher Interessen? Der „code de déontologie“ der Journalisten schien ebenfalls außer Kraft gesetzt, der da verlangt alles auf den Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Eine kritische Stimme war kaum zu verhören.

Wechsel im Gesundheitsministerium

Inmitten der von der WHO am 30. Januar ausgerufenen internationalen Notlage wegen des Coronavirus gibt es am 4. Februar einen Wechsel beim Posten des Gesundheitsministers. Es geht Etienne Schneider, gleichzeitiger Wirtschafts- und Vizepremierminister (LSAP), der sich aus der Politik zurückziehen möchte, es kommt Paulette Lenert (LSAP), früher unter anderem tätig als Rechtsanwältin und Richterin.[9] Sollte man sich vielleicht mal enger mit Medizin befasst haben bei der Bekleidung eines solchen Amtes? Die Diskussion darf anderweitig geführt werden.

Die Internationalen Gesundheitsvorschriften

Es gab und gibt immer noch Unklarheit um dieses Phänomen des Corona Virus. Auch kommt die Presse ihrer objektiven Informationspflicht nicht nach. Erstaunlich ist, dass niemand die internationalen Gesundheitsvorschriften, das aktuelle völkerrechtliche Fundament der internationalen Bekämpfung von Infektionskrankheiten anspricht.

Zuständig für die internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)[10] der WHO in Luxemburg ist die „Division de l’inspection sanitaire“, angegliedert an das Gesundheitsministerium. Zumindest gibt es einen Hinweis darauf im Gesetz von 2015 zur Organisation der Direktion des Gesundheitswesens.[11] Das „Règlement sanitaire international“, wie es auf Französisch heißt, ist abgedruckt im Memorial B vom 28. März 2007.[12] Inwiefern es in nationales Recht umgesetzt worden ist, ist unklar. Es scheint eher nicht der Fall zu sein. Und das Zurückgreifen auf ein Gesetz aus dem Jahr 1885 (siehe oben) scheint dies zu bestätigen.

WHO-Kooperationszentrum für Masern

Luxemburg ist bestens integriert in die Strukturen der WHO. Unter anderem durch das „Department of Infection and Immunity“ des „Luxembourg Institute of Health“ (LIH). Es ist WHO Koooperationszentrum für Masern und europäisches regionales Referenzlabor für Masern und Röteln.[13]

Ausblick: Zwangsimpfungen gegen Corona?

In Luxemburg besteht bis zu diesem Zeitpunkt (März 2020) keine Impfpflicht. Es werden aber regelmäßig Kampagnen durchgeführt, um die Menschen dazu zu ermutigen. Viele scheinen ihr Recht auf freie Impfentscheidung nicht zu kennen oder wahrzunehmen und somit wird durchschnittlich eine hohe Impfquote erreicht, die regelmäßig durch das Gesundheitsministerium nach den Bestimmungen des „Conseil supérieur des maladies infectieuses“ überprüft wird.[14] Wer sich kritisch über Impfungen informieren möchte, kann dies tun bei der Vereinigung „Aegis Luxemburg“.[15]

Vor dem Hintergrund des Coronavirus – Hype gilt zu befürchten, dass es eine Corona-Impfpflicht geben könnte. Die Labore arbeiten emsig an einem Impfstoff und der will ja verteilt werden. Ein weiteres Milliardengeschäft will man sich nicht entgehen lassen.

Auch diese Impfung wird keine korrekte legale Basis haben. Denn solange kein Virus nach den Regeln der Kunst isoliert worden ist, kann es keine passende Impfung geben. Wir verweisen auf die Erkenntnisse aus dem Masernvirus-Prozess von Dr. Stefan Lanka. Niemand konnte den Beweis für die Existenz eines Masernvirus erbringen. Das Verfahren wurde vorsorglich beigelegt, nicht aufgrund eines Formfehlers, wie gerne behauptet wird, sondern aufgrund erdrückender wissenschaftlicher Gutachten und Dr. Stefan Lanka vom Zahlen des Preisgeldes freigesprochen.[16]

Wir zitieren:

„Ab Bekanntmachung der Rechtswirksamkeit des Stuttgarter OLG-Urteils vom 16.2.2016 durch den Bundesgerichtshof am 1.12.2016, sind alle „Masern-Impfungen“ und Zwangsmaßnahmen diesbezüglich widerrechtlich. Masern-Impfungen per se und alle diesbezüglichen restriktiven Maßnahmen sind ab dem 1.12.2016 verbotene, da nicht mehr zu rechtfertigende und strafrechtlich zu verfolgende Eingriffe in die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Leben, Bildung, Elternrecht und freie Berufswahl. In Bezug auf alle anderen „krankmachenden Viren“ und deren Impfungen, muss die Rechtswirksamkeit dieser Fakten mittels eines weiteren Beschlusses oder Urteils festgestellt werden.“[17]

Viktor R. 20.03.2020


[1] https://www.rtl.lu/news/national/a/1484271.html, ab21:40; https://gouvernement.lu/fr/actualites/toutes_actualites/articles/2020/03-mars/16-briefing-details-mesures.html

[2]  http://legilux.public.lu/eli/etat/leg/amin/2020/03/16/a149/jo

[3] http://legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/1885/03/25/n2/jo

[4] http://legilux.public.lu/eli/etat/leg/rgd/2020/03/18/a165/jo

[5] https://www.who.int/dg/speeches/detail/who-director-general-s-opening-remarks-at-the-media-briefing-on-covid-19—11-march-2020

[6] siehe Wissenschafftplus 1/2020, S. 10

[7] https://www.rtl.lu/news/national/a/1475275.html 

[8] https://chd.lu/ (QP1751); https://www.rtl.lu/news/national/a/1460748.html

[9] https://gouvernement.lu/de/gouvernement/lenert-paulette.html

[10] http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IGV/igv_node.html

[11] http://legilux.public.lu/eli/etat/leg/memorial/2015/220; „Elle (division de l’inspection sanitaire) remplit en outre la mission de point focal national dans le cadre du Règlement sanitaire international.“

[12] Mem B No 27 – 28 mars 2007: Application du Règlement sanitaire international (2005), http://data.legilux.public.lu/file/eli-etat-adm-memorial-2007-27-fr-pdf.pdf

[13] https://www.lih.lu/page/departments/dii-inf3-clinical-and-applied-virology-1377, „As WHO Collaborating Centre for Measles and European Regional Reference Laboratory for Measles and Rubella, the interdisciplinary team has initiated research, capacity building and quality assurance projects in numerous countries.“

[14] http://sante.public.lu/fr/prevention/vaccination/surveillance-vaccination/index.html; http://sante.public.lu/fr/politique-sante/acteurs/organismes-consultatifs/conseil-maladies-infectieuses/index.html

[15] https://aegis.lu

[16] http://wissenschafftplus.de/blog/de

[17] Wissenschafftplus 2/2017, S. 9; http://wissenschafftplus.de/uploads/article/goVIRUSgogogo.pdf

One thought on “Von der Quarantäne zur WHO – Teil 6”

  1. Thorn Sonja sagt:

    Gutt recherchéiert 👍

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