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Een „j’accuse“ zur soug. Coronapolitik zu Lëtzebuerg

Bréif un d‘Regierung an un d‘Deputéiert

Keng Angscht, dat hei gëtt keen x-ten Lieserbréif an och keen béisen oppenen Bréif, wou Iech Froë gestallt ginn a wou dann mat den üblichen politischen Floskelen drop „geäntwert“ muss ginn, wann iwwerhaapt. Nee, déi Zäiten sinn eriwwer, well meng Wéinegkeet a sécher och vill aner Leit längst verstan hunn, dass déi soug. Politik sech gemittlech an „selbstzufrieden“ an hirer eegener, vum Steierzueler finanzéierter Blos räkelt a wuelfillt, ëmginn vun hiren Satelliten aus „Experten“ an gönnerhaften „Journalisten“.

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Testen, testen, testen…nichts Genaues weiβ man nicht

Endlich!
Luxemburg ist Weltmeister!
Und das im Jahr der (natürlich „Corona-bedingten“) ausgefallenen Fuβball-Europameisterschaft und für einmal nicht in einer Thekensportart wie Kegeln oder Tischfuβball.
Das famose „Large scale testing“ macht es möglich, wo jedem, der nicht bei 3 auf den Bäumen ist, ein Wattestäbchen zur DNA-Bestimmung…sorry, zum „Virus-Nachweis“ bis zum Brech- oder zumindest Würgereiz in den Rachen geschoben wird.

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Die neue Normalität?

Die Politik schert sich seit dem Anfang der (und aufgrund der Zahlen durchaus als Pseudo-Pandemie zu bezeichnenden) „Coronakrise“ einen feuchten Kehricht um Fakten und Kritiker, stellt sich tot, wenn unliebsame Fragen gestellt werden und ignoriert geflissentlich Gegenstimmen jeglicher Art. Die Wissenschaft, oder sagen wir mal, das was von der Wissenschaft noch übrig ist und als solche bezeichnet wird, ändert ihre Kriterien zur Bestimmung besagter „Pandemie“ nach Gutdünken…

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Von der Quarantäne zur WHO – Teil 3

Ein vorrangiges Ziel der WHO ist die Bekämpfung und sogar die Ausrottung von Krankheiten. Aber kann man Krankheiten denn überhaupt ausrotten? Nein, behauptet Dr. Johann Loibner von AEGIS Österreich, „wir können keine Krankheiten ausrotten, wir können nur die Bedingungen abschaffen, die zur Krankheit führen.“

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“Von der Quarantäne zur WHO” – Teil 2

Die WHO[1] hat sich als Aufgabe gestellt, die Gesundheit aller Menschen zu fördern und Epidemien zu verhindern. Dabei verpflichtet sie alle Staaten zur Zusammenarbeit. Die heute gültigen Vorschriften (IHR) wurden auf der 58. Weltgesundheitsversammlung am 23. Mai 2005 angenommen und traten für alle Vertragsstaaten am 15. Juni in Kraft.

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