“Von der Quarantäne zur WHO” – Teil 2

Internationale Gesundheitsvorschriften 2005 (international health regulations, IHR)

Die WHO[1] hat sich als Aufgabe gestellt, die Gesundheit aller Menschen zu fördern und Epidemien zu verhindern. Dabei verpflichtet sie alle Staaten zur Zusammenarbeit. Die heute gültigen Vorschriften (IHR) wurden auf der 58. Weltgesundheitsversammlung am 23. Mai 2005 angenommen und traten für alle Vertragsstaaten am 15. Juni in Kraft. Es handelt sich um die „internationalen Gesundheitsvorschriften.“ (international health regulations). Seit dem 15. Juni 2007 sind sie völkerrechtlich verbindlich. „Die IGV bilden das völkerrechtliche Fundament der internationalen Bekämpfung von Infektionskrankheiten.“ … Der Anwendungsbereich der Vereinbarungen wurde deutlich erweitert: für die WHO bestehen mehr Möglichkeiten der Einflussnahme und es werden Vorgaben hinsichtlich der Surveillance und Kontrolle von Ereignissen von internationaler Tragweite gemacht, die von den Mitgliedstaaten umzusetzen sind. Die IGV (2005) sind auf sämtliche Ereignisse anwendbar (natürlich oder beabsichtigt), die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen können (biologisch, chemisch oder durch ionisierende Strahlen)“ heißt es auf der Internetseite des RKI.[2] Im 5. Kapitel werde ich auf weitere Rahmenprogramme eingehen.    

Geht es vorrangig um die Gesundheit der Menschen, so geht es aber auch darum, den internationalen Handel zu schützen. Dieser darf nicht wegen vermeintlicher Epidemien zum Erliegen kommen. Ökonomische Interessen spielen auch hier eine wichtige Rolle. Auf der anderen Seite kann man aber auch ein ganzes Land oder eine größere Region vom Rest der Welt abkapseln, sollte hier eine Seuche deklariert worden sein.

Schauen wir uns den Aspekt der Einflussnahme mit einigen Beispielen näher an. Ein Bericht der WHO vom 16. Januar 2017 gibt uns nützliche Hinweise. Er beschäftigt sich mit der Frage des Einflusses der Gesetzgebung auf die Gesundheit, mit dem Titel: „Advancing the right to health, the vital role of law“ (Förderung des Rechts auf Gesundheit, die vitale Rolle des Gesetzes).[3]  Man achte auf die Wortwahl. Worum es geht: Die jeweilige nationale Gesetzgebung kann (und soll) Reglementierungen vornehmen, welche in die Freiheit des einzelnen eingreifen, mit der Begründung, dass es zu seinem eigenen Schutz ist.

– Nehmen wir als Beispiel die Vorschrift für das Tragen eines Fahrradhelmes. Den Sinn davon könnte man noch einsehen.

– Bei den Vorschriften im Kontext der Impfungen und sogar einer Impfflicht wird die Sachlage allerdings schon etwas komplexer. Dies wird in anderen Artikeln eingehender behandelt.

– Auch mit Taxen auf gewissen Lebensmitteln, die als ungesund eingestuft werden, kann man Einfluss auf die Gewohnheiten der Verbraucher nehmen.

– Über solche kleineren und begrenzten Maßnahmen hinaus kann ein ganzes Land oder eine Region unter „Quarantäne“ gesetzt werden, wenn hier eine Epidemie ausgerufen wird, die eingedämmt werden soll.[4]

Ein bekanntes Beispiel hierzu, das stark in das wirtschaftliche Leben eingreift, ist die Maßnahme, alles Geflügel eingesperrt zu halten oder sogar zu töten, aufgrund der Gefahr einer Vogelgrippe-Epidemie. Die Preise werden steigen und es profitieren andere Regionen von diesem Tatbestand.

Solch kleinere Maßnahmen könnten durchaus im Sinn von Gewöhnung an Reglementierungen als schleichender Prozess auf dem Weg in eine „Gesundheits-Diktatur“ angesehen werden.

Die Fragen, die deshalb hier geklärt werden müssen, lauten:

Wie viel Staat braucht der Mensch zu seinem eigenen Schutz, oder an welchem Punkt konfrontieren sich freie persönliche Entscheidung und Schutz der Kollektivität?

Besonders im Kontext der Impfungen wird dieses Argument gerne vorgebracht. Der Einzelne müsse mögliche, (offiziell sehr seltene) Nebenwirkungen in Kauf nehmen, zum Schutz der Allgemeinheit, bei einer flächendeckenden „Immunisierung“ der Bevölkerung, zwecks der angeblichen „Herdenimmunität“. Allerdings ist wissenschaftlich keine Schutzwirkung bei Impfungen nachgewiesen. Dieses Prinzip könnte ohne Weiteres zur Unterdrückung des Einzelnen und ganzer Völker missbraucht werden. Wird also der Sinn für Eigenverantwortlichkeit immer weiter eingeschränkt und brauchen wir tatsächlich Gesetze um unsere Gesundheit zu schützen? Dies sollte zumindest sachlich diskutiert werden können.

Ausrottung und Eindämmung von einigen Krankheiten, nach Programmen der WHO

Ein Ziel der WHO ist die Bekämpfung der Krankheiten. Schauen wir uns einige Beispiele an. Ganz konkrete Programme der WHO sind folgende:

Malaria, 1955 Programm gestartet, nach vielen Fehlschlägen gibt man sich eine neue Strategie bis 2030.[5]

Pocken: 1980 weltweit als ausgerottet angesehen.[6]

Polio: gilt zu 99% weltweit als ausgerottet; es gibt einige Fälle in wenigen Ländern.[7]

Masern: Ziel der Ausrottung: 2020 war angestrebt, aber man scheint sich jetzt auf eine neue Definition von zumindest „regionaler“ Eingrenzung (endemische Transmission) festgelegt zu haben.[8]

AIDS: Ziel der Eindämmung: 2020, aufgrund des „Programms 90-90-90“, (90% der Infizierten kennen ihren Status, 90% erhalten die entsprechenden Medikamente (ARV’s), 90% haben eine dauerhaft unterdrückte Viruslast); zu bemerken gilt, dass die WHO mit einer eigens für die Bekämpfung von AIDS gegründeten Organisation der UNO zusammenarbeitet: die UNAIDS.[9]

Allein, wenn man sich die Schwierigkeiten und Rückschläge, sowie das ständige nach hinten Verschieben des Zieldatums bei dem Versuch einzelne Krankheiten „ausrotten“ zu wollen anschaut, sollte dies einem zu denken geben. Nicht nur bei den sogenannten Erfolgen sollte man die Veränderungen der Kriterien oder der Definition berücksichtigen. Dies ist eine gerne angewandte Strategie zur Verwirrung und Verfälschung von Statistik. Anhand der sehr eigenen Analyse von Dr. Johann Loibner zur Ausrottung der Pocken können wir den Ansatz von Schwindel erahnen: „Pocken sind tot, Ebola ist auferstanden[10] . Nicht nur bei der Pockenerkrankung wurde die Definition geändert um Statistiken zu fälschen oder eine Ausrottung vorzutäuschen. Ähnliche Vorgehensweisen mit neuer Definition oder neuen Kriterien beobachten wir bei Polio (MS)[11] und AIDS.

Kann man Krankheiten denn überhaupt ausrotten? Diese Frage wird im nächsten Teil ausführlich behandelt.

(Lesen Sie dazu auch Teil 1)

Viktor R. 23.01.2020


[1] http://www.who.int/about/en/

[2] http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IGV/igv_node.html

[3] http://www.who.int/healthsystems/topics/health-law/health_law-report/en/

[4] „… À l’heure actuelle, la lutte contre ces maladies illustre magistralement comment un texte juridique parvient à changer la donne sanitaire. De la variole aux flambées plus récentes de SRAS et de maladie à virus Ebola, les lois de santé publique peuvent contribuer à améliorer le dépistage, la notification, la recherche des contacts et la mise en quarantaine, endiguant ainsi la propagation des infections“, http://www.who.int/features/2017/report-health-law/fr/

[5] https://www.who.int/malaria/publications/atoz/9789241564991/fr/

[6] https://www.who.int/features/2010/smallpox/fr/; https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-40350430.html

[7] https://www.who.int/news-room/facts-in-pictures/detail/polio-eradication

[8] https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Praevention/elimination_03.html: „Ferner wird die Eliminierung der Masern und Röteln verifiziert, wenn eine Unterbrechung der endemischen Transmission über 36 Monate mit Hilfe eines qualitativ hochwertigen Surveillancesystems nachgewiesen werden konnte.“

[9] https://www.unaids.org/fr/resources/documents/2014/90-90-90

[10] https://www.aegis.at/wordpress/pocken-sind-tot-ebola-ist-auferstanden-dr-loibner/

[11] https://nues-am-wand.lu/kinderlaehmung-ist-grausam-richtige-aufklaerung-waere-sue%ce%b2/

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