Wo ist unsere Judikative?
…fragt sich Skrijelj Nermin in folgendem Gastbeitrag
Sehr geehrte Exzellenzen und Abgeordneten,
mittlerweile ist es sechs Monate her, dass die Corona-Verordnung mit ihrer Quarantäne beschlossen wurde und zu unserer aller Wohl wurden einige Lockerungen vorgenommen, die mit Sicherheit der gesamten Bevölkerung gutgetan haben. Auch wenn dieser Schritt richtig war, möchte ich es etwas provokant formulieren und dies als einen kleinen Tropfen auf einen heißen Stein betrachten.
Das Schöne ist ja, dass der Diskurs, aber auch nun mal die Uneinigkeit zu einer lebendigen Demokratie dazu gehören. Im Gegensatz dazu sind allerdings noch immer Punkte offen, die hoffentlich ihrer Bearbeitung würdig sind und zwar wurde von Anfang an die verfassungsrechtliche Tragfähigkeit dieser Verordnung nicht gründlich genug begründet und geprüft. Falls ich mich irren sollte, sind Sie gerne eingeladen, mich eines Besseren zu belehren.
Leider hatte die Legislative freiwillig ihre Aufgabe als Kontrollorgan aufgegeben und bis heute fehlt zu unser aller Bedauern noch immer die Position der Judikative in dieser Krise.
Ich möchte hierzu nur kurz einen weiteren Punkt heranziehen und die Frage in den Raum stellen, wieso in manchen Fällen zu Beginn der Krise vereinzelte Bürger die Verwirklichung ihrer Freiheitsrechte regelrecht entschuldigen mussten? Überzeugt davon, dass ich hier keine Beispiele nennen muss folgt daraus aber eine weitere Frage, die sich für jeden einzelnen in ganz Luxemburg stellt:
War es wirklich notwendig, dass man seinen eigenen Antrieb zur Verwirklichung dieser Rechte begründen musste und immer noch muss, wo doch an sich die Annahme gilt, dass Freiheit eines der zentralen und konstitutiven Elemente der luxemburgischen Demokratie ist?
Es ist wichtig sich dies vor Augen zu halten, denn eine nachgewiesene Begründung zur Beschränkung wurde nicht wirklich vorgenommen, was bedeutet, dass nur auf der Grundlage einer Schätzung oder Annahme gehandelt wurde und dies könnte in diesem Fall verfassungswidrig gewesen sein.
Ob hier eventuell die Einschätzungsprärogative, die ja dem Gesetzgeber zusteht, greifen kann, bleibt sicherlich diskutabel. Zum Bedauern vieler wurde aber die Infragestellung dieser zu dem Zeitpunkt, wo es hätte stattfinden sollen, nicht gründlich genug vorgenommen.
Obwohl die Einschätzungsprärogative weit gehen kann, wird aber, wenn es sich um schwere Eingriffe in die Grundrechte der Bevölkerung handelt, noch weniger Gestaltungsspielraum gestattet. Dieser werden dann noch mehr Grenzen gesetzt und vielleicht wäre hier eine Normenkontrolle nötig gewesen.
Wieso wurde hier die Judikative, die ebenfalls eines der Kontrollorgane unseres demokratischen Rechtsstaates ist, nicht herangezogen?
Wurde zu irgendeinem Zeitpunkt der Judikative angeboten, sich der kompletten Problematik anzunehmen?
Auf der Grundlage unseres aktuellen Wissens, dass ja offensichtlich die angewandte Methode zur Erfassung der möglichen Infektionen durchaus nicht die Genauigkeit hat, die sie bräuchte, um auch wirklich Grundlage für ein Gesetz oder eine solche Verordnung zu sein, wäre es mit Sicherheit kein Fehler die Rechtsgültigkeit dieser Verordnung noch einmal zu überdenken und sich vor allem die Frage zu stellen, ob diese heute überhaupt noch notwendig ist.
Unabhängig davon, ob die Tests jetzt geeignet sind oder aber nicht, ihre Zahlen die sie liefern zeigen ja offensichtlich, dass die sogenannte Infektionsrate nicht einmal bei 2% liegt. Bedenken Sie bitte, dass auch viele dieser Tests falsch sein können und wie hoch die Fehlerquote ist, wurde bislang nicht mitgeteilt.
Stimmt hier die Verhältnismäßigkeit und wurde schon eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen? Würde eine einfache Einhaltung der grundsätzlichen Hygienemaßnahmen, wobei ich die „Maskenpflicht“ und den sozialen Abstand nicht dazuzähle, nicht ausreichen um dieser „Grippewelle“ entgegenzuwirken?
Mit freundlichen Grüßen.
Skrijelj Nermin, 23.09.2020 (Bild: Shutterstock)
Ech menge wat en Deel vun de Corona-Kritiker net verstoe well ass dass déi Moossname net agraff gi sinn opgrond vun enger Feelaschätzung mee well eng nei Weltuerdnung, déi nei Normalitéit, agefouert soll ginn an déi a Wierklechkeet net existent awer propagandistech verbreete Geféierlechkeet vum Virus get als Virwand geholl. Well déi sougenannte Justiz vum Staat bezuelt get an demno alles anecht wéi onofhängeg ass, wäert d’Justiz nie Wourecht/Gerechtegkeet spriechen mee dat emsetze wat hiere Patron hinne virschreift