
Zwischenruf: Wo ist der Notstand?
„Considérant que les différentes mesures réglementaires introduites se limitent à ce qui est indispensable et strictement nécessaire et qu’elles sont adéquates et proportionnées au but poursuivi et conformes à la Constitution et aux traités internationaux“
(Auszug aus dem groβherzoglichen Reglement vom 18.03.2020 bezüglich der „Coronakrise“ (1).)
Heiβt also, dass die verschiedenen getroffenen Maβnahmen ‚unverzichtbar‘ und ‚unbedingt erforderlich‘ zu sein haben und dass sie ‚adäquat‘ und ‚verhältnismäβig‘ zum angestrebten Ziel des (gesundheitlichen) Schutzes der Bevölkerung führen müssen, dies im Einklang mit der Verfassung, sowie den internationalen Verträgen der Grund- und Menschenrechte.
Sehr gut! Richtig! Wunderbar! Lobenswert!
Dat ganzt ass rengen Zirkus.Bei deem ganze geet et a Wierklechkeet drëm d´Wirtschaft an der EU unzekeieren. Déi aner Ukeiermaschinn, de Green Deal, huet komplett…
Endlich wieder ein Artikel von Dichter. Und nicht zu vergessen was Peter Heisenko in seinem Buch "England, Deutschland usw. mit…
Besser kann man den ganzen Irrsinn fast nicht beschreiben. Man hat das Gefühl dass spätestens seit Corona beim grossen Teil…
Glaube wenn etwas an der Sache dran wäre, hätte sich in all den Jahren schon längst ein Mitwisser/whistleblower gemeldet, d.h.:…